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   RG, 26.09.1908 - Rep. V. 550/07   

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https://dejure.org/1908,242
RG, 26.09.1908 - Rep. V. 550/07 (https://dejure.org/1908,242)
RG, Entscheidung vom 26.09.1908 - Rep. V. 550/07 (https://dejure.org/1908,242)
RG, Entscheidung vom 26. September 1908 - Rep. V. 550/07 (https://dejure.org/1908,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Hypothek auf die Schadensersatzforderung wegen Beschädigung durch Bergbau, und geht daher in der Zwangsversteigerung des Grundstückes die Forderung auf den Ersteher über?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergbauschaden; Hypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auf die Beschwerden der Zeugen K., M. und F. werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 (1 BGs 547/07, 1 BGs 548/07 und 1 BGs 550/07) aufgehoben.
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Sachlich umfasst ist schriftliche Korrespondenz, die nach Verfahrenseröffnung erfolgt ist, sowie frühere Mitteilungen, soweit sie einen Bezug zum Verfahrensgegenstand aufweisen (EuGH Rs. 155/79 AM&S, Slg. 1982, S. 1575 Rz. 21, 23 = NJW 1983, 503 ff.; EuG, Rs. T-30/89 - Hilti, Slg. 1990, II-163, Rz. 13; EuG, Rs. T-125/03 und T-253/03 - Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd, Slg. 2007, II-3523, Rz. 117, 120 - nicht rechtskräftig; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott im Rechtsmittelverfahren vom 29.04.2010, EuGH, Rs. 550/07 P - Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd, Rz. 54).

    Entsprechend muss sich bei den vorbereitenden Dokumenten aus deren Inhalt selbst oder aus dem Zusammenhang ergeben, in dem die Schriftstücke verfasst und aufgefunden wurden, dass sie allein zu dem Zweck erstellt worden sind, die rechtliche Beratung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Ausübung der Verteidigungsrechte anzufordern (EuG, Rs. T-125/03 und T-253/03 - Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd, Slg. 2007, II-3523, Rz. 123 f. - nicht rechtskräftig; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott im zugehörigen Rechtsmittelverfahren vom 29.04.2010, EuGH, Rs. 550/07 P - Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd, Rz. 55).

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 47/53

    Rechtsmittel

    Indessen ist diese Wendung wohl dahin zu verstehen, daß mit dem Beginn der Bebauung des Grundstücks in jedem Falle die Verjährung des Anspruchs der Stadt E. als damaliger Grundstückseigentümerin begonnen habe und daß die Klägerin als Rechtsnachfolgerin den Teil der bereits in der Person der Voreigentümerin verlaufenen Verjährungsfrist gegen sich gelten zu lassen gehabt hätte (vgl. Staudinger-Riezler, 10. Aufl, § 221 Bem. 2, welcher diese Folge nicht etwa aus § 221 BGB, sondern aus der in § 194 BGB zutage tretenden gesetzlichen Auffassung der Verjährung als einer Anspruchsverjährung überhaupt herleitet, welche solange eine einheitliche sein müsse, als eben die Identität des Anspruchs bestehe, und Oertmann, 3. Aufl, § 221 Bem. 1, welcher die Fortsetzung des alten Verjährungsverhältnisses bei Rechtsnachfolge auf Aktiv- und Passivseite für Ansprüche aller Art unter Bezugnahme auf den einen ähnlichen Rechtsgedanken aussprechenden § 943 BGB annimmt; die für den Umfang der hypothekarischen Haftung eines Bergschadensanspruchs im Falle einer Zwangsversteigerung vom Reichsgericht ausgesprochenen Grundsätze [RGZ 69, 247] stehen damit nicht in Widerspruch).
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